Förderung Balkonkraftwerke
Der Samtgemeindeausschuss hat beschlossen, sog. Balkonkraftwerke mit einer Förderung zu unterstützen
und dafür ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Pro Haushalt wird ein Festbetrag von 200 Euro für eine solche Anlage gezahlt.
Der Erhalt der Förderung wird vom zu versteuernden Jahreseinkommen der Antragsteller abhängig gemacht,
was mit den Einkommensteuerbescheiden nachzuweisen ist.
Die Fördergrenze liegt bei Familieneinkommen bei 70.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen
und bei Allein-Einkommen bei 40.000 Euro pro Jahr.
Informationen zu den Förderrichtlinien entnehmen sie dem beigefügten PDF.
Der Antrag zur Förderung von Balkonkraftwerken steht zum Download bereit.
Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken können sie Online nachlesen unter:
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/strom/photovoltaik/Stecker-PV.php
Hinweis: Um sicherzustellen, dass Sie das Formular digital korrekt ausfüllen können, öffnen Sie die PDF mit dem kostenlosem AdobeReader.
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