Bekantmachung Gewässerschauen
Entsprechend den Bestimmungen der Verordnung des Landkreises Aurich vom 12.09.1986 in der Fassung der 1. Änderung vom 15.06.2011 über die Unterhaltung und Schau der Gewässer dritter Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich werden die unterhaltungs- und schaupflichtigen Gewässer dritter Ordnung durch die zur Gewässerschau berufene Schaukommission überprüft.
Die Termine dazu stehen zum Download bereit.
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