Planfeststellungsverfahren gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes
Planfeststellungsverfahren gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 107 ff des Nds. Wassergesetzes (NWG) für die Herstellung und Aufweitung von Gewässern in der Samtgemeinde Brookmerland sowie in der Gemeinde Südbrookmerland.
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