Sitzübertragung der Gemeinde Leezdorf
Bekanntmachung
Gem. § 44 Abs. 6 des Niedersäsischen Kommunalgesetzes (NKWG) wird hiermit bekanntgemacht, dass Herr Klaus Gerlach die Wahl zum Vertreter im Gemeinderat in Leezdorf nicht angenommen hat. Gemäß $44 Abs. 1 NKWG in Verbindung mit § 38 NKWG geht der Sitz auf die erste Ersatzperson (Listenwahl) des Wahlvorschlages der Brookmer Wählergmeinschaft Leezdorf
Herrn Günter Zart
Sträkweg 26, 26529 Leezdorf
über. Herr Zart hat die Wahl angenommen.
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