Bekanntmachung Flurbereinigung Eilsum-Grimersum

Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Eilsum-Grimersum Einleitungsbeschluss 

 

Gemäß § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung
wird für Teile der Gemarkungen Eilsum und Grimersum, Gemeinde Krummhörn, Landkreis
Aurich, das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum angeordnet.

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