Planfeststellungsverfahren gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes

Planfeststellungsverfahren gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)  i. V. m. § 107 ff des Nds. Wassergesetzes (NWG) für die Herstellung und Aufweitung von Gewässern in der Samtgemeinde Brookmerland sowie in der Gemeinde Südbrookmerland.

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Veröffentlichung

Fr, 13. September 2019

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