Vorabbekanntmachung einer Ausschreibung

Hier informieren wir Sie entsprechend § 19 Absatz 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) über beabsichtige Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 Euro netto (29.750 Euro brutto).

 

Für die Ausschreibung können Sie keine Vergabeunterlagen anfordern. Sie können jedoch Interesse an der Aufnahme in den möglichen Bieterkreis bei der informierenden Dienstelle bekunden. Ein Anspruch auf Teilnahme am Bieterwettbewerb besteht nicht.

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