Hinweise zur Anlage von Grundstückszufahrten

Grundsätze


Grundstückzufahrten sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz durch die Grundstückseigentümer zu errichten und zu unterhalten. 

Hierbei sind mehrere Grundsätze zu beachten, eine entsprechende Übersicht steht zum Download bereit.

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Samtgemeinde Brookmerland
Di, 08. Juli 2025

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