Anmeldung Schulanfänger 2025/2026
Zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind, schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Das Samtgemeindegebiet besteht aus einem gemeinsamen Schulbezirk. Die Erziehungsberechtigten können somit selbst entscheiden, in welcher Grundschule im Bereich der Samtgemeinde Brookmerland ihre Kinder eingeschult werden.
Bitte denken Sie bei der Anmeldung an einen Nachweis bezüglich der Masernschutzimpfung (Impfpass, Bescheinigung des Arztes).
Eine Übersicht der Termine zur Anmeldung steht zum Download bereit.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Bekanntmachung Bebauungsplan 0228 und 50. Änderung Flächennutzungsplan
Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Samtgemeinde Brookmerland und des Fleckens ...
Genehmigung 43. Änderung Flächennutzungsplan
Di, 30. Januar 2024
Die Bekanntmachung zur Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde ...