Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird durch das elektronische System "ElsterLohn II" ersetzt. Das bedeutet für Sie: ab 2011 werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt und ab sofort entfällt der automatische Versand von Steuerkarten.
Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen. Hierzu benötigen sie lediglich die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum ihrer Beschäftigten.
Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale) verwaltet.
Da die Datenbank erst ab dem Jahr 2012 in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird, erfolgt die Einführung des elektronischen Verfahrens stufenweise. Deshalb sind einige Übergangsregelungen zu beachten.
Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnsteuerkarte 2010?
Was ist, wenn die lohnsteuerpflichtige Beschäftigung in 2011 beginnt?
Sie nehmen zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und haben daher keine Lohnsteuerkarte? Dann stellt Ihnen das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus, aus der die Lohnsteuerabzugsmerkmale hervorgehen.
Zur Vereinfachung wird es Ausnahmen geben. So können beispielsweise Betriebe bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern, die eine Ausbildung beginnen, auch ohne Ersatzbescheinigung des Finanzamtes für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zugrunde legen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen und bei Ihren Finanzämtern.
Bundesministerium für Finanzen