Kein Versand mehr von LohnsteuerkartenLohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt

Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird durch das elektronische System "ElsterLohn II" ersetzt. Das bedeutet für Sie: ab 2011 werden keine Steuerkarten mehr ausgestellt und ab sofort entfällt der automatische Versand von Steuerkarten.

Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen. Hierzu benötigen sie lediglich die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum ihrer Beschäftigten.

Die Daten werden beim Bundeszentralamt für Steuern in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale) verwaltet.

Da die Datenbank erst ab dem Jahr 2012 in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird, erfolgt die Einführung des elektronischen Verfahrens stufenweise. Deshalb sind einige Übergangsregelungen zu beachten.

 
Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnsteuerkarte 2010?

  • Die Lohnsteuerkarte behält ihre Gültigkeit bis Ende 2011. Dies bezieht sich grundsätzlich auch auf die eingetragenen Freibeträge.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen die Steuerkarte am Jahresende nicht vernichten und müssen sie noch ein weiteres Jahr aufbewahren.
  • Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt seine Karte wie gehabt mit - auch in 2011.
  • Bis zum Jahresende kann im Kundenzentrum Innenstadt und in den Meldehallen eine Lohnsteuerkarte für 2010 beantragt werden.
  • Änderungen und Eintragungen, die das Jahr 2010 betreffen, werden bis 30. Dezember 2010 durch das Kundenzentrum Innenstadt und die Meldehallen auf der Karte vorgenommen.
  • Beispiel: Die Ehegatten beantragen im November 2010 einen Steuerklassenwechsel mit Wirkung  zum 1. Dezember 2010. Dieser Wechsel wird durch die Meldebehörde auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen.
  • Für Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die erst in 2011 wirksam werden, ist das Finanzamt zuständig.
  • Beispiel: Die Ehegatten beantragen im Dezember 2010 einen Steuerklassenwechsel mit Wirkung zum 1. Januar 2011. Dieser Wechsel wird durch das Finanzamt auf der Steuerkarte 2010 eingetragen.


Was ist, wenn die lohnsteuerpflichtige Beschäftigung in 2011 beginnt?

Sie nehmen zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und haben daher keine Lohnsteuerkarte? Dann stellt Ihnen das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus, aus der die Lohnsteuerabzugsmerkmale hervorgehen.

Zur Vereinfachung wird es Ausnahmen geben. So können beispielsweise Betriebe bei Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern, die eine Ausbildung beginnen, auch ohne Ersatzbescheinigung des Finanzamtes für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zugrunde legen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen und bei Ihren Finanzämtern.

Bundesministerium für Finanzen  

 

Bürgerforum, 10.05.12

Das neue Bürgerforum für die aktive Gestaltung unserer Samtgemeinde

Kommunalwahl 2011, 11.09.11

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2011.

Mikrozensus 2011, 08.07.11

...eine Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Hier finden Sie Informationen.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit, 08.07.11

... mit der Gemeinde Großheide und der Samtgemeinde Hage - gemeinsam das Störtebekerland!